Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gesundheit
Der teilnehmende Hund muss seinem Alter entsprechend gegen ansteckende Krankheiten geimpft sein. Regelmäßige Entwurmungskuren oder Kotuntersuchungen sind obligatorisch. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.
2. Haftung des Teilnehmers
Der/die Hundehalter/in hat eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund. Der/die Hundehalterin/in haftet für alle von seinem/ihrem Hund während der Ausbildung verursachten
Schäden. Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an dieser Ausbildung teilnimmt.
3. Haftung
Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule, grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die unterzeichnende Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.
4. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen der Hundeschule ist verbindlich.
Durch seine Anmeldung erkennt der Hundehalter die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
5. Bezahlung
Die Kursgebühr ist für Einzelstunden, so wie Gruppenstunden in bar zu bezahlen Sobald ein EC-Gerät angeschafft und in die Buchhaltung eingerichtet ist, wird die Hundeschule alle Kunden aktueller Kurse informieren, so wie die Änderung der Bezahlmöglichkeiten in den AGB vermerken. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts durch den Hundehalter ist bis 24 Stunden vorher möglich. Erfolgt dies nicht oder später wird die Unterrichtsstunde voll berechnet.
6. Die Hundeschule behält es sich vor, in dringenden Fällen
Unterrichtsstunden abzusagen, die dann selbstverständlich zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt werden. Witterungsbedingt fallen Trainingsstunden nur in
Ausnahmefällen aus. Die Hundeschule darf dies bis eine Stunde vor
Trainingsbeginn bekannt zu geben.
7. Erfolg
Der Hundehalter ist verpflichtet den Anweisungen des Trainers Folge zu
leisten. Die Hundeschule ist berechtigt, ohne Einhaltung einer
Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hundehalter den Unterricht bewusst
stört, im Zahlungsrückstand ist, oder entgegen dem geltenden TierschutzGesetz
handelt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg
maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Hundehalters abhängt.